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Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehört u.a.: das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
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